Heizungsverbot: Bleibt es bestehen oder gibt es Hoffnung für Hauseigentümer?

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Vor einem Jahr wurde in der Koalition beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 bestimmte Auflagen für den Einbau neuer Heizungen gelten sollen. Demnach muss jede neu eingebaute Öl- oder Gasheizung mit einem Heizsystem kombiniert werden, das zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Der Gesetzesentwurf, der als Konzeptpapier vorlag, wurde heftig diskutiert.

Ab 2024: Welche Heizungen sind verboten?

In der gestrigen Koalitionssitzung haben die Vertreter der Parteien eine Einigung erzielt. Der Wirtschaftsminister Robert Habeck hat seine ursprünglichen Pläne bezüglich der Austauschpflicht für alte Heizungen überdacht und zurückgerudert. Stattdessen wurden die Vorgaben für neu zu installierende Heizungen überarbeitet, wobei die 65-Prozent-Regel angewendet wird. Es gibt keine Verpflichtung zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen, es sei denn, sie haben die maximale Betriebsdauer von 30 Jahren erreicht. Der Heizungsplan von Robert Habeck wurde damit aufgehoben.

Die Meinungen sind gespalten: Umfrageergebnisse zur Frage 'Ist das Heizungsverbot 2024 richtig?' (Foto: Schwarzer.de)

Die Meinungen sind gespalten: Umfrageergebnisse zur Frage ‚Ist das Heizungsverbot 2024 richtig?‘ (Foto: Schwarzer.de)

Es wird vorgeschlagen, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen zu verbieten, einschließlich aller Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren. Obwohl bereits installierte Heizungen weiterhin betrieben werden können, darf ihre Neuinstallation nicht mehr genehmigt werden. Es ist jedoch erlaubt, defekte Heizungen zu reparieren, und diese sind somit von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ab dem Jahr 2024 müssen neu installierte Öl- oder Gasheizungen in Form von Hybridheizungen betrieben werden. Hierbei wird ein Teil der benötigten Heizenergie durch erneuerbare Energien bereitgestellt. Die Kombination mit Wärmepumpen, Pellet- oder Photovoltaik-Anlagen ist möglich, solange der Anteil der regenerativen Energiequellen mindestens 65 Prozent beträgt. Fossile Brennstoffe sollen nur noch zur Abdeckung von Spitzenlasten verwendet werden.

Infografik: Erdgas an der Spitze: Beliebtester Energieträger in Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Erdgas an der Spitze: Beliebtester Energieträger in Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Ab dem Jahr 2024 sind Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb genommen wurden, verboten. Die maximale Lebensdauer dieser Heizungen beträgt 30 Jahre. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger wird die Heizungen überprüfen und einen Austauschtermin festlegen. Sollte der Austausch nicht rechtzeitig erfolgen, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verhängt werden.

Es ist nie zu früh, um sich über eine neue Heizung zu informieren! Auch wenn Sie noch keinen konkreten Plan für den Austausch oder die Ergänzung Ihrer Heizung haben, können Sie bereits erste Informationen sammeln.

Infografik: Erfüllt Ihre derzeitige Heizung Ihre Vorstellungen? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Erfüllt Ihre derzeitige Heizung Ihre Vorstellungen? (Foto: Schwarzer.de)

Gasheizung im Jahr 2023: Ist das noch möglich?

Der Einbau einer Gasheizung ist zwar noch im Jahr 2023 möglich, aber Experten raten in den meisten Fällen davon ab. Das liegt daran, dass die Gesetzeslage sich schnell ändern kann und niemand genau weiß, ob in Zukunft ein Verbot von Gasheizungen erlassen wird. Eine Investition in eine neue Gasheizung würde sich in diesem Fall nicht mehr lohnen, da die Anlage nur noch 30 Jahre betrieben werden dürfte. Es könnte auch eine Verpflichtung zur Kombination mit regenerativen Energien geben, was zusätzliche Kosten bedeuten würde.

Falls die derzeitige Gasheizung bald ausfallen wird oder wenn eine Bank keine Darlehensfinanzierung für eine Wärmepumpenheizung gewährt, könnte es ratsam sein, noch 2023 eine neue Gasheizung einzubauen. Hauseigentümer sollten jedoch beachten, dass die neuen Regelungen des GEG nicht vom Zeitpunkt der Beauftragung einer Heizungsfirma, sondern vom Beginn der Bauausführung abhängig sind. Wenn also der Einbau erst 2024 erfolgt, gelten auch die neuen Regeln.

Wie geht es mit meiner Gasheizung nach 2025 weiter?

Ab 2025 müssen Besitzer von Gasheizungen nicht zwingend auf eine neue Heizung umsteigen. Dies liegt vor allem daran, dass die Forderung von Robert Habeck nach einer Pflicht zum Austausch alter Heizungen zurückgezogen wurde. Stattdessen gibt es seit 2024 Vorgaben für den Neueinbau von Heizungen, die mit regenerativen Energien kombiniert werden müssen. Wenn die aktuelle Gasheizung nach 2025 einen Defekt aufweist, kann dieser repariert werden. Ein Heizungsverbot besteht nicht, solange die Heizung nicht mehr reparierbar ist.

Die Zukunft des Heizens: Eine übersichtliche Infografik zur Hybridheizung und ihren verschiedenen Varianten. (Foto: Schwarzer.de)

Die Zukunft des Heizens: Eine übersichtliche Infografik zur Hybridheizung und ihren verschiedenen Varianten. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange gilt der Bestandsschutz für Gasheizungen?

Die Einführung eines vollständigen Heizungsverbots ist derzeit für das Jahr 2045 geplant. Gemäß der aktuellen Vorgaben müssen bis dahin sämtliche Öl- und Gasheizungen stillgelegt und durch umweltfreundlichere Systeme ersetzt werden. Die Frage, ob dies in ausreichendem Maße realisierbar sein wird, bleibt jedoch weiterhin unklar.

Gasheizungen, die derzeit in Betrieb sind, sind durch einen Bestandsschutz geschützt. Erst wenn sie nicht mehr repariert werden können und eine Heizungshavarie vorliegt, müssen sie ausgetauscht oder durch erneuerbare Energien ergänzt werden.

Wer trägt die Kosten des Heizungsverbots in Deutschland?

Politiker werden oft dafür kritisiert, dass sie Pläne ohne eine gründliche Überprüfung ihrer Realisierbarkeit vorantreiben. Robert Habeck, der kürzlich über eine Austauschpflicht bzw. ein Heizungsverbot nachgedacht hat, hat dies am eigenen Leib erfahren. Obwohl bestimmte Änderungen in einen Gesetzesentwurf aufgenommen werden, wird Habecks Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen scheitern. Die Frage, wer die Kosten für die neuen Heizungen tragen wird, bleibt jedoch bestehen.

Abwrackprämie auch für Gas- und Ölheizungen?

Gemäß Aussage von Minister Robert Habeck existiert bereits eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen, wenn auch nicht unter diesem Namen. Er geht davon aus, dass Wärmepumpen, die mit bis zu 40 Prozent der Installationskosten bezuschusst werden, ähnlich behandelt werden. Falls die bestehende Heizung, die auf fossile Brennstoffe setzt, momentan ausgetauscht oder modernisiert wird, kann diese Prämie genutzt werden.

Einige Kritiker sind der Meinung, dass die Abwrackprämie problematisch sein könnte, da sie möglicherweise einen ähnlichen Boom wie die frühere Abwrackprämie für Autos auslösen könnte. Diese führte dazu, dass die Autohersteller mit Anfragen überhäuft wurden, nur um im nächsten Jahr einen dramatischen Rückgang der Nachfrage zu erleben. Die Menschen hatten lediglich ihren bereits geplanten Autokauf vorgezogen, was zu einer Verschiebung der normalen Verteilung der Autokäufe führte. Letztendlich wurden keine zusätzlichen Autos verkauft, sondern lediglich zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen könnte auf Interesse bei vielen Menschen stoßen, die die Möglichkeit nutzen möchten, eine neue Heizung zu erwerben. Allerdings könnten einige potenzielle Kunden aus finanziellen Gründen dennoch zögern oder weil ihre Heizung noch nicht alt genug ist. Infolgedessen würde sich die Anzahl der tatsächlichen Neuanschaffungen möglicherweise nicht signifikant erhöhen, sondern lediglich eine Verlagerung stattfinden.

Kosten für Heizungsverbot: Wer trägt sie?

Es bleibt nach wie vor unklar, wie Verbraucher die hohen Kosten für den Austausch ihrer alten Heizungen stemmen sollen. Viele werden wohl auf Kredite angewiesen sein, um sich eine neue Heizung überhaupt leisten zu können. Eine hybride Heizung mit einer Wärmepumpe kostet in der Regel mindestens 15.000 Euro, wobei die Kosten je nach Art der Wärmepumpe variieren können. Eine einfache Luft-Wärmepumpe ist in diesem Preisrahmen zu haben, andere Wärmepumpenarten sind jedoch deutlich teurer. Derzeit gibt es eine Förderung in Höhe von insgesamt 40 Prozent der Gesamtkosten, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • 25 Prozent Förderung als Basis-Zuschuss
  • 10 Prozent Förderung als Heizungstauschbonus
  • 5 Prozent Förderung als Bonus für die Wärmepumpe
  • Gesamt: 40 Prozent

Es besteht die Möglichkeit, dass eine soziale Ausgleichung der Kosten durch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung realisiert werden kann. Die Gelder, die dort zur Verfügung gestellt werden, stammen größtenteils aus dem Emissionshandel und aus Zuschüssen des Bundes. Die Frage, wer letztendlich für die Kosten aufkommen soll, ist jedoch noch nicht vollständig geklärt.

Fachkräftemangel: Wer installiert Wärmepumpen?

Bereits Ende des ersten Quartals 2023 haben manche Installationsbetriebe ihre Auftragsbücher bis ins Jahr 2024 gefüllt. Der Grund dafür liegt im Fachkräftemangel: Es gibt einfach nicht genügend Handwerker und Auszubildende, die die Installation von Wärmepumpen übernehmen können. Obwohl beschlossen wurde, dass Wärmepumpen eingebaut werden müssen, können die Betriebe schlichtweg nicht mehr Arbeit leisten. Die geplante Heizungsverbot trägt zur steigenden Nachfrage nach Wärmepumpen bei, und auch die Diskussion über eine mögliche Abwrackprämie motiviert viele Hausbesitzer dazu, ihre Heizungen bereits jetzt zu tauschen. Robert Habeck muss sich nun mit der Frage der Finanzierbarkeit und der Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen auseinandersetzen.

Herkunft der Bauteile für zahlreiche Wärmepumpen

Derzeit gibt es lange Wartezeiten für einzelne Bauteile für neue Heizungen, die mit Wärmepumpen betrieben werden. Die hohe Nachfrage hat dazu geführt, dass die Hersteller mit der Produktion und Lieferung nicht mehr nachkommen. Einige Heizungsunternehmen gehen sogar davon aus, dass erst ab 2024 wieder mit ausreichenden Liefermengen zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass der geplante Umbau der Heizung möglicherweise erst im nächsten Jahr erfolgen kann.

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