Strafe bei 30 Jahre alter Heizung: Austausch lohnt sich!

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Die Ampelkoalition hat endlich Einigung über neue Regeln für Heizungsanlagen erzielt, die im Wesentlichen das Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen bedeuten. Nach 30 Jahren muss die Heizung erneuert werden, andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Allerdings gibt es Ausnahmen und der Staat unterstützt die Umstellung finanziell.

Fristlose Strafen vor der 30-Jahre-Frist: Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro möglich

Die Betriebszeit von Öl- und Gasheizungen ist auf 30 Jahre begrenzt, und wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Das Gebäudeenergiegesetz sorgt für mehr Nachhaltigkeit im Gebäudesektor.

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

65 Prozent erreichen: Wie soll das gehen?

Eine neue Vorschrift ab 2024 besagt, dass die neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Klassische Öl- und Gasheizungen können nur durch Verwendung von Wärmepumpen oder „grünem Gas“ wie Biomethan diesen Anteil erreichen. Ab 2045 wird es nicht mehr gestattet sein, fossile Brennstoffe für Heizungen zu nutzen.

Die Lebensdauer Ihrer Heizung: Wann sollten Sie mit einem Austausch rechnen? 10, 20 oder 30 Jahre?

Seit 2020 gibt es eine Regelung, die vorschreibt, dass Heizkessel nach 30 Jahren ersetzt werden müssen. Diese Vorschrift bleibt unverändert und wird nicht verschärft. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in Eigennutzung, die vor dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurden, besteht eine Ausnahme. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass in Zukunft eine Reparatur der Anlage notwendig wird. Beim vorgeschriebenen Austausch alter Anlagen muss in der Regel eine Effizienz von 65 Prozent erreicht werden.

Wenn die Heizung versagt: Was passiert, wenn sie vor ihrem 30. Geburtstag ausfällt?

Das Gesetz schreibt vor, dass Heizungsanlagen nach der Installation nur noch für einen Zeitraum von 30 Jahren in Betrieb sein dürfen.

Für defekte Heizungen in bestehenden Gebäuden gibt es die Möglichkeit zur Reparatur und Fortsetzung des Betriebs. Sollte die Heizung irreparabel sein, kann sie durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Es ist jedoch erforderlich, dass innerhalb von drei Jahren eine effizientere Heizungsalternative eingebaut wird, um das 65-Prozent-Energieeffizienzziel zu erreichen.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der Dreijahresfrist, die je nach Situation und Bedarf unterschiedlich sein können. Beispielsweise wird die Frist verlängert, wenn eine Umstellung auf Fernwärme geplant ist.

Ältere Menschen über 80 Jahren, die in ihrem eigenen Haus wohnen, haben das Recht, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen, wenn ihre Heizung ausfällt. Wenn das Haus verkauft wird, muss die Heizung jedoch innerhalb von zwei Jahren umgestellt werden.

Sozialtransferempfänger werden ab 2024 von der Anforderung befreit, ihre neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.

Von Fördergeldern profitieren: Finanzielle Entlastung beim Heizungstausch

Die Regierung hat beschlossen, einen Klimabonus für den Austausch von Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen zu gewähren. Der Bonus beträgt 20 Prozent der Kosten und wird zusätzlich zu einer Grundförderung von 30 Prozent gewährt. Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren je nach Bauart zwischen 10.000 und 20.000 Euro, plus Installationskosten. Die neue Heizung kann dann wieder 30 Jahre lang betrieben werden.

Heizen ohne Wärmepumpe: Welche Optionen gibt es für eine effiziente und umweltfreundliche Heizung?

Die Gesetzgebung betont die Wichtigkeit von Wärmepumpen als effiziente Heizungsanlagen, doch es gibt auch alternative Optionen wie Fernwärme in städtischen Gebieten, Solarthermieanlagen zur Sonnenenergiegewinnung und Stromdirektheizungen für gut isolierte Gebäude. Zusätzlich können Holzkamine und Pelletheizungen dazu beitragen, das 65-Prozent-Ziel zu erreichen.

Ist Ihre aktuelle Heizung Ihre Traumheizung? - Infografik (Foto: Schwarzer.de)

Ist Ihre aktuelle Heizung Ihre Traumheizung? – Infografik (Foto: Schwarzer.de)

Für Mehrfamilienhäuser, die noch nicht saniert wurden, kann eine Kombination aus Gas- oder Ölheizungen und Wärmepumpen eine effektive Möglichkeit sein, den Energiebedarf zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern.

Gasheizungen können mit Wasserstoff betrieben werden, aber nur, wenn es ein ausreichendes Netzwerk für den Wasserstofftransport gibt. Die Herstellung von blauem Wasserstoff, der aus Erdgas und CO? hergestellt wird, ist erlaubt. Bis 2036 müssen mindestens 65 Prozent des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen.

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