Wie lange darf ich meine Ölheizung noch betreiben?

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Ölheizungen sind in Zukunft in Deutschland nicht mehr erlaubt, wie der Bundeswirtschaftsminister bekannt gegeben hat. Ab 2026 ist der Betrieb von Ölheizungen untersagt. Wenn Sie sich fragen, was erlaubt und was verboten ist, wenn es um den Betrieb Ihrer Ölheizung geht, dann sind Sie hier genau richtig.

Ölheizung: Weiterbetrieb oder auf Alternativen umsteigen?

Im Rahmen des Klimaschutzpakets wird ein flächendeckendes Verbot für die Installation von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 eingeführt. Es wird jedoch Ausnahmen geben, in denen Ölheizungen weiterhin zugelassen sind, beispielsweise in Gebäuden, die keinen Zugang zu alternativen Heizsystemen haben.

Austausch von Ölheizungen wird zur Pflicht

Um den Energieverbrauch zu senken, hat der Gesetzgeber mit §72 des Gebäudeenergiegesetzes GEG ein Betriebsverbot für Ölheizungen und veraltete Gasheizungen eingeführt, die aufgrund ihrer Heiztechnik ineffizient sind und zu einer höheren Umweltbelastung führen.

Ersatzpflicht für alte Ölheizungen über 30 Jahre

Durch den Einsatz moderner Heizkessel wird eine deutlich höhere Energieeffizienz erreicht, wodurch der Verbrauch von Brennstoffen reduziert und damit der CO2-Ausstoß verringert wird. Der Austausch alter und ineffizienter Heizkessel ist deshalb ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel. Eine neue Ölheizung darf 30 Jahre lang betrieben werden.

  • Konstante Temperaturölkesselheizung
  • Ölheizungen mit einer Betriebsdauer von über 30 Jahren

Verbot von Heizungsanlagen durch Hochwasserschutzgesetz

Ab dem Jahr 2018 gelten neue Vorschriften für unterirdische Heizöltankanlagen und oberirdische Tanks, die mehr als 1.000 Liter fassen. Wenn jemand in einem Überschwemmungsgebiet lebt und eine bestehende Ölheizung besitzt, muss er seine Anlage innerhalb von fünf Jahren bis zum 5. Januar 2023 hochwasserfest machen. In Risikogebieten, die nicht durch Überschwemmungen gefährdet sind, haben die Besitzer 15 Jahre Zeit, bis zum 5. Januar 2033, um ihre Anlagen entsprechend zu sichern.

Ein Deichbruch kann dazu führen, dass auch Gebiete überflutet werden, die bislang als sicher galten. Infolgedessen sind Hochwasser-Risikogebiete nicht nur aufgrund ihrer Nähe zum Wasser gefährdet, sondern auch aufgrund der Möglichkeit, dass ein Deichbruch auftreten könnte.

Wenn Sie Informationen darüber benötigen, ob Ihre Anlage in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt, sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren. In der Regel ist dies die Untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. In einigen Bundesländern müssen Sie jedoch das Amt für Umweltschutz kontaktieren.

Wie man die Heizölanlage vor Hochwasserschäden bewahrt

Maßnahmen zum Schutz des Öltanks vor Hochwasser

  • Schutz des Öltanks durch bauliche Veränderungen am Gebäude
  • Vorbeugung gegen das Aufschwimmen der Ölheizungstanks.

Wenn sich eine Heizölanlage unterhalb des möglichen Hochwasserstandes befindet, muss der Aufstellraum sorgfältig gegen eindringendes Wasser und den entstehenden Rückstau abgesichert werden. Eine Alternative ist, die Anlage in einem Raum oberhalb des möglichen Hochwasserstandes zu installieren, um mögliche Schäden durch Hochwasser zu vermeiden.

Wenn eine Heizölanlage nicht dicht gemacht oder umplatziert werden kann, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Man kann sie vor Hochwasser schützen, indem man sie am Kellerboden verankert. Hierzu gibt es entsprechende Stahlbänder, die von einem Fachmann befestigt werden.

Länder haben das Recht zur Enteignung von Grundstücksbesitzern

In Hochwassergebieten soll der Bau von Hochwasserschutzanlagen durch ein neues Gesetz erleichtert werden. Hierfür können die Länder auf bestimmten Grundstücken ein Vorkaufs- und Enteignungsrecht ausüben, um den Schutz vor Überschwemmungen zu verbessern.

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