Klimafreundliche Baumaßnahmen und Sanierungsprojekte für eine nachhaltige Entwicklung

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Am 1. Januar 2023 wurde die überarbeitete Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wirksam. Die Bundesregierung hat mit der Einführung neuer Förderboni und erleichterten Bedingungen das Ziel, eine breite Unterstützung für die energetische Sanierung von Häusern zu erreichen. Zusätzlich dazu begann die Bundesregierung am 1. März 2023 auch mit der Förderung klimafreundlicher Neubauten.

Neue Förderkriterien für Neubauten: Bundesregierung treibt Klimaneutralität im Gebäudebestand voran

Durch die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Implementierung neuer Förderkriterien für Neubauten strebt die Bundesregierung an, ihre Fördermaßnahmen bestmöglich auf den Klimaschutz auszurichten. Das übergeordnete Ziel dieser Reform ist es, bis 2045 den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.

Strategische Modernisierung für langfristige Energieeffizienz und Kosteneinsparungen

Damit der Klimaschutz bestmöglich gefördert wird und die Fördermittel effizient eingesetzt werden, sollte die Möglichkeit zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden vielen Menschen offenstehen.

Die Sanierungsförderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürger dabei, langfristig Geld zu sparen, indem sie ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um ihre alten Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen zu modernisieren, die einen erheblichen Kostenfaktor in Form von hohen Energiekosten darstellen.

Personen, die eine umfassende Sanierung durchführen möchten und finanzielle Unterstützung beantragen möchten, sollten sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Wenn hingegen der Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkesseln geplant ist, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der richtige Ansprechpartner. Das BAFA übernimmt ab sofort die Zuständigkeit für Einzelmaßnahmen.

Vereinfachte Zugangswege und zusätzliche Förderboni

Im Zuge der Reform wurde der Zugang zur Bundesförderung weiter erleichtert. Eine der Hauptänderungen betrifft die Antragsstellung, die nun einfacher gestaltet wurde. Zusätzlich wurden neue Förderboni eingeführt, um die Anreize für Sanierungen zu erhöhen. Die Effizienz des Förderprogramms wurde erneut gesteigert, um möglichst vielen Antragstellerinnen und Antragstellern Unterstützung zu bieten. Um dies zu erreichen, wurden die Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte leicht reduziert. Insgesamt stellt der Bund im Vergleich zu den Vorjahren eine größere Menge an Fördermitteln bereit.

Ab Januar 2023 wurde ein neuer Bonus eingeführt, der einen Anreiz von 15 Prozentpunkten für serielles Sanieren bietet. Die Verwendung von innovativen, seriell vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen zusammen mit effizienter Installationstechnik ermöglicht eine erhebliche Verkürzung des Sanierungsaufwands und der Kosten.

Die Fördermaßnahmen ab 2023 konzentrieren sich auf die Unterstützung von effizienteren Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Ausstoß von Feinstaub. Seit August 2022 wird der Einbau von gasverbrauchenden Anlagen nicht mehr gefördert. Stattdessen wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für die drei Teilprogramme der BEG-Förderung, nämlich Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen, neue Förderregeln. Interessierte können detailliertere Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen erhalten.

Ab März 2023: Aktualisierte Förderrichtlinien für umweltbewussten Neubau

Ab dem 1. März 2023 unterstützt die Bundesregierung den Bau von besonders umweltfreundlichen Gebäuden, indem sie günstigere Kredite zur Verfügung stellt. Die Einführung des Effizienzhauses 40 als Standard ermöglicht es Bauherren, von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren. Zusätzlich erhalten Gebäude, die das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ tragen, eine noch höhere Förderung. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu reduzieren und die nationalen Klimaziele zu erreichen.

Bei der Förderung von Gebäuden wird erstmals ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen von Treibhausgasen während des Baus, des Betriebs und des potenziellen Rückbaus zu verringern.

Mit Blick auf die neue Förderrichtlinie betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz, dass das Klima- und Transformationsfondsprojekt eine klare Botschaft sendet: Klimagerechtes Bauen ist ein Muss. Durch die Förderung von klimafreundlichen Neubauprojekten mit einem jährlichen Etat von 750 Millionen Euro wird nicht nur das Klima geschützt, sondern es stehen auch 350 Millionen Euro zur Wohnungseigentumsförderung für Familien bereit.

Das Konzept des Effizienzhauses bezieht sich auf einen energetischen Standard für Wohngebäude. Dabei spielen zwei entscheidende Kriterien eine Rolle: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Durch die Erfüllung bestimmter Vorgaben bezüglich dieser Kriterien wird eine Zuordnung zu einer spezifischen Effizienzhaus-Stufe ermöglicht. Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe dient als Richtwert, um die Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude zu bewerten. Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema sind auf der Webseite der KfW verfügbar.

Das Gebäudeenergiegesetz hat seit dem 1. Januar 2023 den EH-55-Standard als gesetzlichen Neubaustandard eingeführt. Dieser Standard legt höhere Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten fest. Bis zum 1. Januar 2025 strebt die Bundesregierung an, die gesetzlichen Neubauanforderungen auf den EH40-Standard zu harmonisieren.

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