Fristende für Steuererklärung 2022 im Oktober 2023

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Im Jahr 2023 wurden bereits einige Neuerungen in Bezug auf die Rente umgesetzt. Eine erfreuliche Veränderung ist die deutliche Erhöhung der Renten für Rentnerinnen und Rentner. Doch auch im Oktober gibt es weitere Änderungen, die von Bedeutung sind. Welche das sind und was sie für dich bedeuten, erfährst du in den folgenden Abschnitten.

Renteneintrittsalter ändert sich im Oktober

Im Oktober 2023 haben Rentnerinnen und Rentner, die im November 1957 geboren wurden, die Möglichkeit, mit 65 Jahren und 11 Monaten ohne Abschläge die Regelaltersrente zu erhalten.

Personen, die im August 1959 geboren wurden und nachweisen können, dass sie mindestens 45 Versicherungsjahre haben, können ohne Abschläge in den Ruhestand treten. Der Renteneintritt ist dann mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich. Es ist zu beachten, dass die Rentenanträge aktiv selbst gestellt werden müssen, da die Rente nicht automatisch gewährt wird.

Letzter Tag für Steuererklärung 2022

Rentnerinnen und Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung 2022 im Oktober im Auge behalten. Der Stichtag für die Abgabe ist der 2. Oktober 2023. Ursprünglich war die Frist für Juli geplant, wurde aber um zwei Monate verschoben.

Die Deadline für die Steuererklärung 2022 ist der 02.10.2023, da der 30.09.2023 auf einen Samstag fällt. Um Bußgelder zu verhindern, ist es wichtig, die Erklärung rechtzeitig abzugeben.

Letzte Chance auf Heizkostenzuschuss im Oktober

Der Heizkostenzuschuss für Heizungen mit Holz, Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wird Ende Oktober 2023 eingestellt. Bis zum 20. Oktober 2023 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf den Zuschuss zu stellen.

Die Härtefallbeihilfe ermöglicht es Haushalten, 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für den geförderten Energieträger abzudecken. Eine Entlastung von bis zu 2.000 Euro kann pro Haushalt beantragt werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Bagatellgrenze bei 100 Euro pro Haushalt liegt.

Fristenänderungen für Pflegegradanträge ab Oktober 2023

Eine Veränderung tritt im Oktober 2023 im Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auf. Die gesetzlichen Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter Fristen über den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden. Falls diese Frist überschritten wird, haben die Pflegekassen die Verpflichtung, dem Versicherten 70 Euro pro verzögerter Woche zu erstatten.

Die Zahlungspflicht von 70 Euro pro verzögerter Woche entfällt, wenn die Pflegekasse die Verzögerung, wie beispielsweise bei einem ausgefallenen Begutachtungstermin aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, nicht zu vertreten hat.

Letzte Chance auf Heizkostenzuschuss im Oktober

Im Oktober 2023 eröffnen sich für Rentnerinnen und Rentner einige vorteilhafte Möglichkeiten. Bestimmte Geburtsjahrgänge können ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand treten. Des Weiteren sollten Rentnerinnen und Rentner die Frist für die Steuererklärung 2022 im Auge behalten. Zusätzlich besteht die Chance, einen Heizkostenzuschuss zu beantragen.

Eine Neuerung im Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit tritt im Oktober 2023 in Kraft. Dadurch wird eine verbesserte und zeitgerechtere Entscheidung ermöglicht, um den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner besser gerecht zu werden. Diese Änderung stellt sicher, dass die Pflegebedürftigkeit der Versicherten schneller und genauer festgestellt werden kann.

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