Ab dem Jahr 2028 werden neue Gebäude errichtet, die keine Emissionen verursachen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, den Klimaschutz zu verbessern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Zusätzlich profitieren die Bewohner von geringeren Energierechnungen.
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Gebäudesanierung im Fokus: Parlament verabschiedet Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsrate und zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen
Das Parlament hat am Dienstag beschlossen, den Maßnahmenentwurf zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen von Gebäuden anzunehmen.
Durch die angestrebte Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird beabsichtigt, den Gebäudebereich in der EU bis 2030 erheblich hinsichtlich der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch zu verbessern. Darüber hinaus ist das Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale Situation zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der verstärkten Renovierung energieineffizienter Gebäude sowie der Verbesserung des Informationsaustauschs zur Gesamtenergieeffizienz.
Ziel: Emissionsreduktion bis 2032 erreichen
Ab dem Jahr 2028 dürfen alle neu errichteten Gebäude keinerlei Emissionen mehr verursachen. Für Behördengebäude gilt diese Vorgabe bereits ab dem Jahr 2026. Zudem müssen alle Neubauten bis 2028 über Solaranlagen verfügen, sofern dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist. Wohngebäude, die umfangreiche Renovierungen benötigen, haben bis 2032 Zeit, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Um den Anforderungen des Vorschlags gerecht zu werden, müssen Wohngebäude bis zum Jahr 2030 auf mindestens Klasse E und bis zum Jahr 2033 auf Klasse D in Bezug auf die Energieeffizienzskala aufsteigen. Nichtwohngebäude müssen bis 2027 die entsprechende Klasse erreichen, während öffentliche Gebäude bis 2030 Zeit haben, um das gleiche Ziel zu erreichen.
Die Mitgliedstaaten setzen die Maßnahmen in ihren nationalen Renovierungsplänen um, die für die Erreichung dieser Ziele notwendig sind.
Energiearmut überwinden: Strategien und Ansätze
Um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern, könnten die nationalen Renovierungspläne Förderprogramme beinhalten. Die Mitgliedstaaten hätten die Möglichkeit, kostenlose Informationsstellen einzurichten und kostenneutrale Renovierungsprogramme anzubieten. Eine Option wäre die Bereitstellung finanzieller Anreize für die grundlegende Renovierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz, während schutzbedürftige Haushalte gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten könnten.
Sonderbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
Ausnahmen von den neuen Vorschriften sollen für Denkmäler gemacht werden. EU-Staaten haben die Möglichkeit, solche Ausnahmen auch für Gebäude zu beschließen, die aufgrund ihres herausragenden architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, ebenso wie für technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser. Des Weiteren können Sozialwohnungen von den Vorschriften ausgenommen werden, wenn Renovierungen zu Mietsteigerungen führen würden, die durch Energieeinsparungen nicht ausgeglichen werden können.
Das Parlament möchte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die neuen Zielvorgaben für einen spezifischen Teil der Gebäude anzupassen. Diese Anpassung wird davon abhängen, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch machbar sind und ob qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.
Ciarán Cuffe, der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, betonte, dass die steigenden Energiepreise dazu führen, dass der Fokus verstärkt auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelegt wird. Die geplante Verbesserung der Gebäudeleistung in Europa hat das Ziel, sowohl unsere Energierechnungen zu senken als auch unsere Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Ein positiver Nebeneffekt dieser Maßnahmen ist die Verringerung der Energiearmut, die Senkung von Emissionen und die Schaffung eines verbesserten Innenraumklimas, was sich positiv auf die Gesundheit der Menschen auswirkt. Dieser Ansatz stellt eine Wachstumsstrategie für Europa dar, die Hunderttausende von qualitativ hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich erneuerbarer Energien schaffen wird und gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessern soll.
Planung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der EU
Die Abgeordneten haben den Standpunkt mit 343 zu 216 Stimmen bei 78 Enthaltungen angenommen. Sie sind nun dabei, mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften auszuhandeln.
Das europäische Klimagesetz: Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und grünes Wachstum
Nach Informationen der Europäischen Kommission sind die Gebäude in der Europäischen Union für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Dieser Vorschlag ist Teil des „Fit für 55“-Pakets und beruht auf den verbindlichen Zielen für 2030 und 2050, die im europäischen Klimagesetz vom Juli 2021 festgelegt wurden.