Mehr Wärmepumpen durch EEG-Novelle 2022

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Die EEG-Novelle ist ein Geschenk der Ampelkoalition an den Verbraucher aus dem Februar zur Kostenentlastung. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Gleichzeitig wird damit der Strom aus Wärmepumpen attraktiver. Die Wärmepumpenbranche schätzte daraufhin vorsichtig für die Zukunft. Bis zum Jahr 2030 könnten zusätzlich sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden.

Der Beschluss der Bundesregierung legte nun fest, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr Sache des Verbrauchers sei, sondern in den Bundeshaushalt verlagert würde. Der Verbraucher soll in den Genuss der Kostensenkung kommen. Dies soll ebenfalls sichergestellt werden. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Bundesverband Wärmepumpe bewertet die EEG-Novelle 2022 positiv

Mit dem Anliegen der Vergünstigung von Strom aus Wärmepumpen wendet sich der Verband schon länger an die Bundesregierung. Die Nutzung der Wärmepumpen sollte damit deutlich unterstrichen werden. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Mit der Errichtung einer Wärmepumpe erlangen Haushalte mehr Autonomie. Ein angenehmer Nebeneffekt ist die Reduzierung des Verbrauchs von Erdgas und Heizöl, was die Erreichung der Klimaziele Deutschlands unterstützt.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Mit der EEG-Novelle aber wird sich der Einsatz einer Wärmepumpe rechnen lassen. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Als Hausbesitzer kreisen die Überlegungen um die Kosten für die die Installation einer Wärmepumpe. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Verband will Energiearmut vorbeugen: Entlastung der Verbraucher muss weiter gehen

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Das Kostenverhältnis zwischen Erdgas bzw. Heizöl und Strom wird voraussichtlich auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage nicht ausgewogen sein. Dies führt dazu, dass womöglich weitere Kostenbestandteile im Strompreis zur Diskussion gestellt werden. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. Gerade die Stromsteuer würde man gerne auf das Minimum reduzieren, das vom Gesetz zugelassen wird.

Die Mehrwertsteuer kann zur kurzfristigen Entlastung beitragen

Eine Maßnahme mit schneller Auswirkung wäre die Senkung der Mehrwertsteuer. Weiterhin ein Ziel bestehen: die Reduktion der Emissionen. Die Senkung der Mehrwertsteuer dient jedoch auch als Mittel gegen die erwartete Energiearmut.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Der Grund hierfür ist einfach: der Anreiz einer Vergütung kann bewirken, dass bei erneuerbaren Energien Verbrauch und Einspeisung stärker im Gleichgewicht bleiben. Ob die geforderten Entlastungen Wirklichkeit werden, ist allerdings nach wie vor offen. Alle Aktivitäten fokussieren auf die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, wie es die Kooperation Deutschland – USA – Großbritannien vorgibt. Ein weiterer Beschluss legt bereits die kurz- und mittelfristigen Ziele fest: bis 2035 wird 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt. Bis 2030 sollen es bereits 80% sein. Offen bleibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Der Strompreis verdoppelte sich in Deutschland in wenigen Jahren: von 2000 bis 2015. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. In unserer Gesellschaft gilt Energie als Basisgut. Dennoch drehen Versorger säumigen Kunden schnell den Gas- und Stromhahn zu.

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