Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt, die Strafen und Bußgelder für Gebäudeeigentümer einführt, die ihre Öl- und Gasheizungen nicht gegen alternative Heizsysteme austauschen.
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Umweltfreundlicher heizen: GEG-Novelle verpflichtet zur Nutzung erneuerbarer Energien ab 2024
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat für Hausbesitzer weitreichende Konsequenzen: Ab 2024 dürfen neue Heizungen nur noch auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden, und bereits bestehende Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden.
Der geplante Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen lässt viele Verbraucher darüber nachdenken, ob sie ihre Heizung bereits jetzt austauschen sollten. Allerdings ist es ratsam, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um keine teuren Strafen zu riskieren.
Kosten für Verstoß gegen Austauschpflicht von Ölheizung und verwandtem Equipment
Die Festlegung von Bußgeldern in Höhe von 5000, 15.000 und 50.000 Euro im Gebäudeenergiegesetz ist keine neue Maßnahme. Ähnliche Regelungen waren bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz vorhanden.
Im Rahmen der Zusammenführung des Gebäudeenergiegesetzes wurde der mittlere Strafrahmen auf 10.000 Euro abgesenkt, während die Strafen aus den früheren Versionen weiterhin gelten.
Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Bedeutung des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot ab und soll nicht nur den aus der Tat resultierenden Gewinn abdecken, sondern auch darüber hinausgehen. Eine mögliche Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden kann hierbei sinnvoll sein.
Strafrechtliche Konsequenzen: GEG-Änderung führt neue Ordnungswidrigkeiten ein
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
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5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
Heizungsaustauschpflicht: Verstöße werden jetzt stärker geahndet
Die Änderungen, die im Rahmen der Gesetzesnovelle des GEG vorgenommen wurden, sind spezifischen Paragraphen zugeordnet und können in der Novelle selbst nachgelesen werden. Die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen in erster Linie neue Ordnungswidrigkeiten, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro belegt werden können. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verwendung von Wärmepumpen gelegt.
Obwohl das neue Gesetz höhere Strafen von 10.000 Euro für das Nichtvorlegen von Energieausweisen oder Kopien vorsieht, bleiben die Höchstbeträge von 50.000 Euro für Verstöße gegen die Vorgaben zur Wärmedämmung und Wärmeabgabe unverändert.
Bei der Feuerstättenschau ist der Schornsteinfeger verpflichtet, alle Heizanlagen im Haus zu inspizieren und danach einen Bescheid zu erstellen, der festlegt, welche Schornsteinfegerarbeiten in welchem Zeitrahmen durchgeführt werden müssen.
Im Falle, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, müssen Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Wie Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, gegenüber Bild erläuterte, gibt es je nach Bundesland verschiedene Behörden, die für die Kontrolle zuständig sind. Es kann sein, dass in manchen Fällen nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.
Dringend Handeln: Heizungsumbau notwendig
Patrick Biegon, ein Verbraucherschutz-Experte, der von Bild zitiert wird, beruhigt die Verbraucher und betont, dass sie nicht in Panik geraten müssen. Sie haben genügend Zeit, um sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten und zu verhindern, dass sie von den neuen Regelungen betroffen sind.
Laut dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Hausbesitzer keine Angst vor Bußgeldern haben, da die Verpflichtung zur Verwendung von erneuerbaren Energien nur für neue Heizungen gilt. Bestehende Heizsysteme können weiterhin genutzt und gewartet werden.
Eine Heizung, die nicht mehr repariert werden kann, ist kein Grund zur Panik, da das GEG eine mehrjährige Übergangsfrist für den Umstieg auf effiziente Heizsysteme vorsieht. Robert Habeck hat auch Fördermöglichkeiten vorgeschlagen, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.
Hohe Zahl an Haushalten heizt nach wie vor mit Öl- und Gas
Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt auf, dass über 80 Prozent der Wärmeversorgung in Deutschland aus fossilen Brennstoffen stammt. Der Großteil davon wird durch die Verbrennung von Erdgas im Gebäudewärmebereich bereitgestellt.