Mehr Geld für Familien beim Bau von Wohngebäuden

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Als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen ihres Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Einkommensgrenze für die Nutzung des Programms, die für Familien mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR erhöht wurde. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 EUR. Darüber hinaus wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Verbesserte Förderbedingungen für Wohneigentum

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW die Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ angepasst. Die Einkommensgrenze, die berechtigt, das Programm zu nutzen, wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR für Familien mit einem Kind angehoben. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Eigenes Wohneigentum mit staatlicher Förderung

Im Rahmen des Wohnungsbauförderprogramms der KfW werden weiterhin der Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung gefördert. Dabei gibt es zwei verschiedene Förderstufen: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung umfasst sämtliche Kosten für den Bau, die Fachplanung, Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen treten ab dem 16.10.2023 in Kraft.

Die Förderung bezieht sich auf maximal eine Wohneinheit pro Antrag. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Voraussetzung ist, dass in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, welches zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

100 % Förderung für Bau und Nachhaltigkeitsmaßnahmen

Die Förderung ermöglicht es, bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen für den Bau eines Wohngebäudes zu decken. Das umfasst alle Ausgaben für das Bauwerk, einschließlich der Kosten für Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Auch Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, können gefördert werden. Die neuen Bedingungen treten ab dem 16.10.2023 in Kraft.

Höhere Einkommensgrenze für Kreditprogramm „Wohneigentum

Dank der deutlichen Erhöhung der Einkommensgrenze und Kredithöchstbeträge im Rahmen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ haben Familien nun die Möglichkeit, mit einem höheren Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und von den attraktiven Förderkonditionen zu profitieren.

Die Bundesregierung hat ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Energiesparen durch die Förderung klimafreundlicher Wohngebäude unterstrichen. Familien, die ein neues Zuhause suchen, können nun von den verbesserten Förderbedingungen profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

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