Abschaffung der EEG-Umlage: billiger war Wärmepumpen-Strom noch nie, dank EEG-Novelle

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Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Das dürfte den Zubau an Wärmepumpen deutlich anschieben.

Bundesregierung: Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen

Versprochen wird manches, gehalten weniger. Das Statement der Ampelkoalition zur damals versprochenen Abschaffung der EEG-Umlage wurde daher sehr erfreut aufgenommen. Bis 1. Juli 2022 soll der Vorgang abgeschlossen sein, die getroffenen Maßnahmen lassen dies realistisch erscheinen. Damit wird Strom für nicht privilegierte Kunden billiger: um 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Endverwender sparen sogar 4,43 Cent je Kilowattstunde. Auf bis zu 190 Euro beläuft sich die Ersparnis bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch. Damit sollen Stromkunden vor allem schnell und direkt profitieren. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Energie für Verbraucher muss günstiger werden – und das ist nur durch die EEG-Novelle möglich.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Der Strommarkt entwickelt sich

Wenn die Strompreise weiter ansteigen, müssen Verbraucher sich damit abfinden, mehr für ihre Energie zu bezahlen als bisher. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.

Ab dem Jahr 2035 soll in Deutschland der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Um künftig den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, war die EEG-Novelle nötig. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. Für die klimaneutrale Stromversorgung hat Deutschland nun gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien das Jahr 2035 als Ziel festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Was wir uns von der EEG-Novelle erwarten dürfen

Mit der EEG 2023 sollen bereits bis 2035 erneuerbare Energien die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Durch eine Anhebung der Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Einen Stopp erfahren Umlagen für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen und auch die bisher beliebte EEG-Förderung.

Nach der EEG-Novelle liegt die Nutzung von erneuerbaren Energien nun im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit von Bedeutung. Der Ausbau der Windenergie zu Lande soll durch Gesetzgebungsverfahren von Hemmnissen befreit werden. Bürgerenergiegesellschaften müssen künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, wenn diese Wind- und Solarprojekte planen. Eine Reduzierung der bürokratischen Lasten soll so erreicht werden.

Biomasse soll stärker gefördert werden, wobei hier der Fokus auf hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken liegt. Bioenergie soll systemdienlich ausgespielt werden und einen größeren Beitrag zur gesicherten Stromversorgung der Bevölkerung leisten können.

Für eine wasserstoffbasierte Stromspeicherung in Verbindung mit erneuerbaren Energien ist eine Förderung vorgesehen. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich noch in 2022 erlassen.

Die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage sind nunmehr die einzigen Geltungsbereiche für die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“. Letztere wird künftig an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angeglichen. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.

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