71 Prozent der Immobilienbesitzer haben bereits freiwillige Elementarschadendeckung abgeschlossen

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Die Thematik eines verpflichtenden Elementarschutzes in der deutschen Wohngebäudeversicherung gewinnt an Bedeutung: 62 Prozent der Bundesbürger sprechen sich laut Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK dafür aus, nur 25 Prozent lehnen ab. Bereits seit 2011 verwendet die DEVK ein Opt-out-Modell, das Versicherte automatisch gegen Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch absichert. GDV und Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass künftig alle Hausbesitzer verpflichtend gegen Elementarschäden versichert sein sollen.

Civey-Umfrage belegt: 62 Prozent befürworten elementaren Pflichtschutz gegen Hochwasser

Angesichts schmelzender Schneemassen und erhöhter Flusspegel rückte der Hochwasserschutz im Koalitionsvertrag plötzlich in den Vordergrund. Vorgesehen ist eine verpflichtende Elementarschadendeckung für Immobilienbesitzer, allerdings fehlen bisher konkrete Gesetzentwürfe sowie ein fester Einführungstermin. Die jüngste Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK belegt, dass 62% der Bevölkerung diese Maßnahme befürworten, nur 25% hingegen ablehnen und unter Eigentümern sogar 72% zustimmen. Offene Fragen zu Beitragshöhe, Deckungslimits, Fristen und rechtlichen Details bleiben dringend weiter ungelöst.

GDV fordert integriertes Konzept aus Prävention, Planung und Risikobetrachtung

Die Grundversicherung für Wohngebäude schließt ausschließlich Schäden durch Stürme und Hagel mit ein, während Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen nicht versichert sind. Um diesen Gefahren vorzubeugen, existiert eine optionale Elementarschadendeckung, die gesondert abgeschlossen werden muss. Laut DEVK-Umfrage besitzen bereits 71 Prozent aller Immobilieneigentümer eine solche Absicherung. Laut GDV stattdessen lag der Versorgungsstand 2024 lediglich bei 57 Prozent, sodass zahlreiche Haushalte weiterhin ohne spezifischen Schutz gegenüber Naturgefahren verbleiben aktuell ungeschützt.

Versicherungspflicht für Naturgefahren schnell klären Zeitpläne fehlen bislang unabdingbar

Der Koalitionsvertrag verpflichtet künftig alle Eigentümer zur standardmäßigen Elementarschadendeckung in der Wohngebäudeversicherung, um bei Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch wirksam zu schützen und finanzielle Notlagen zu vermeiden. Auf eine schriftliche Anfrage der Grünen reagierte die Bundesregierung ausweichend: Ein Opt-out-Modell befinde sich in Prüfung, doch verbindliche Zeitangaben, konkrete Kriterien für die Abwahl der Deckung sowie ein fester Einführungstermin wurden bislang nicht definiert oder kommuniziert.

DEVK-Kunden müssen Elementardeckung aktiv abwählen, sonst dank Automatik abgesichert

Alle neuen Wohngebäudeversicherungen der DEVK unterliegen seit 2011 automatisch einer zusätzlichen Absicherung gegen Elementarschäden, die nur durch bewusste Ablehnung der Kundin beziehungsweise des Kunden aus dem Vertrag entfernt werden kann. Vorstand Dr. Michael Zons erläutert, dass diese Regelung Kunden vor unvorhergesehenen Reparaturkosten nach Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsch schützt und durch die Neugeschäftsquote von 67 Prozent eine signifikant höhere Akzeptanz als im Branchendurchschnitt erzielt wird und somit finanzielle Planungsrisiken nachhaltig ausschaltet.

Nur 14 Prozent der Eigenheimbesitzer verzichten auf Elementarschutz trotzdem

Erhebungen zeigen, dass über 27 Prozent der Deutschen keinen Schutz gegen Elementarschäden besitzen. Aus dieser Gruppe geben 41 Prozent an, in ihrem Wohngebiet bestehe kein hohes Risiko für Hochwasser oder Erdrutsch. 32 Prozent sehen den Abschluss solcher Policen als alleinige Aufgabe der Eigentümer an. Unter Haus- und Wohnungseigentümern verzichtet somit etwa jeder siebte komplett auf eine Elementarschadenversicherung. Die fehlende Deckung führt im Ernstfall zu existenziellen und finanziellen Risiken

DEVK-Initiative schafft Anreize für umfassenden Hausrat-, Gebäude- und Elementarschutz

Der GDV plädiert für die Einführung eines übergreifenden Elementarschadenschutzsystems, das staatliche Schutzprogramme zwingend vorgibt, eine vorausschauende bauliche Risikoanalyse inkludiert und eine neutrale Gefährdungseinschätzung sicherstellt. Entsprechend nutzt die DEVK historische und aktuelle Gefahrenstatistiken, berät Versicherungsnehmer detailliert zur optimalen Deckungswahl und offeriert innovative Bonusmodelle, um den privaten und gewerblichen Schutz zu verstärken. Ein umfangreiches Positionspapier, das der Verband im Dezember 2025 veröffentlichte, konkretisiert Empfehlungen für Politik und Industrie. Es enthält präzise Projektzeitpläne.

GDV fordert integriertes Gesamtkonzept mit Prävention Bauplanung und Risikobetrachtung

Die verpflichtende Elementarschadendeckung in Wohngebäudeversicherungen schützt vor existenziellen Kosten nach Naturkatastrophen wie Starkregen, Überschwemmungen oder Erdbeben. Finanzielle Ausfälle werden durch automatische Deckung vermieden, wodurch Hausbesitzer resilienter werden. Ein Opt-out-Modell wie bei der DEVK garantiert umfassenden Schutz für alle Vertragspartner, es sei denn, sie verzichten explizit. Zur flächendeckenden Umsetzung sind nun verbindliche gesetzliche Regelungen im Koalitionsvertrag erforderlich sowie ein integriertes Präventions- und Risikokonzept, das staatliche Maßnahmen, Bauleitplanung und objektive Risikobetrachtung verbindet.

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