Klimageschwindigkeitsbonus und Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen

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Die Verwendung von Holz- und Pelletheizungen zur Beheizung von Bestandshäusern ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch beliebt bei Hausbesitzern. Im Jahr 2023 gibt es gute Nachrichten für diejenigen, die eine Biomasseheizung in Betracht ziehen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der Haushaltssperre ausgenommen, was bedeutet, dass Förderanträge für neue Heizungen auch im kommenden Jahr gestellt und bewilligt werden können. Dies ermöglicht Hausbesitzern, von finanzieller Unterstützung beim Einbau einer Biomasseheizung zu profitieren.

Hohe Effizienz gefordert: Mindestens 81% Raumheizungsnutzungsgrad bei Biomasseheizungen

Wer darüber nachdenkt, eine Biomasseheizung in sein Haus einzubauen, kann von den attraktiven Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Ab einer Nennwärmeleistung von fünf Kilowatt erhalten Hausbesitzer einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Allerdings ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Biomasseheizungen müssen in Verbindung mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage betrieben werden und eine hohe Effizienz aufweisen, mit einem Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent und einer Staubemission von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter.

Klimageschwindigkeitsbonus für Biomasseheizungen bis 2037 verfügbar

Hausbesitzer, die ihre Heizung schneller als vorgeschrieben austauschen möchten, haben die Möglichkeit, einen Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten. Bei Biomasseheizungen wird dieser Bonus jedoch nur gewährt, wenn sie gemeinsam mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe installiert werden. Im Jahr 2024 beträgt der Bonus 25 Prozent und wird kontinuierlich reduziert. Ab dem 1.1.2037 wird der Bonus nicht mehr gewährt.

Um den Einsatz von emissionsarmen Biomasseheizungen zu fördern, wird ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn der Staubemissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter eingehalten wird. Mit dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung soll der Umweltschutz durch den Einsatz effizienter und sauberer Heizungsanlagen weiter vorangetrieben werden.

Voraussichtliches Umsetzungsdatum muss im Vertrag enthalten sein

Ab dem 1.1.2024 gibt es im Antragsverfahren für die Förderung von Biomasseheizungen Änderungen. Für die Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag kann rückgängig gemacht werden, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Zusätzlich muss der Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten. Es ist erlaubt, mit der Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage zu beginnen, jedoch auf eigenes Risiko.

Ab dem 1.1.2024 wird die Verantwortung für die Vergabe von Zuschüssen für Heizungsanlagen auf die KfW übergehen. Das BAFA wird sich stattdessen auf den Bau von Gebäudenetzen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung konzentrieren.

Zuschuss für Holz- und Pelletheizungen bei Effizienzhaus-Sanierung

Im Rahmen einer Komplettsanierung zur Erreichung des energetischen Niveaus eines Effizienzhauses haben Hausbesitzer die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für den Einbau von Holz- und Pelletheizungen zu erhalten. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung kann bis zu 45 Prozent der Kosten betragen. Dadurch wird der Einsatz umweltfreundlicher Heizsysteme unterstützt und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Sanierung reduziert. Hausbesitzer können somit ihre Heizungsanlage effizienter und nachhaltiger gestalten und von den Vorteilen einer staatlichen Förderung profitieren.

Ab dem 1.1.2024 besteht weiterhin die Möglichkeit, Heizungsanlagen auf fester Biomasse in Bestandsgebäuden und Neubauten einzubauen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gewährleistet diese Option auch nach dem genannten Datum.

Kabinettsfassung des GEG: Holz und Pellets neu eingestuft

Holz und Pellets wurden in der Kabinettsfassung des GEG anders bewertet, doch nun erfüllen sie das 65%-EE-Ziel und gelten als klimaneutrale Option. Dies bedeutet, dass sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie haben und somit einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten. Diese Änderung stellt eine positive Entwicklung für umweltbewusste Verbraucher dar, die nach nachhaltigen Heizungsoptionen suchen.

Holz- und Pelletheizungen: Förderung und Klimaneutralität im Fokus

Im Jahr 2023 gibt es neue Konditionen und Vorteile für Holz- und Pelletheizungen, die Hausbesitzern attraktive Fördermöglichkeiten bieten. Durch einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Kosten, einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Emissionsminderungszuschlag werden die finanziellen Belastungen für den Einbau einer Biomasseheizung erheblich reduziert. Auch nach 2024 bleibt der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse weiterhin möglich. Holz und Pellets sind eine umweltfreundliche und effiziente Lösung, um Gebäude klimaneutral zu beheizen.

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