Während der Einwohnerversammlung am 15. September wurde ausführlich über die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf diskutiert. Es ist von Bedeutung festzuhalten, dass die potenziellen Investoren bereits frühzeitig auf die Stadtverwaltung und den Ortschaftsrat zugegangen sind und dass der bisherige Austausch zwischen den Parteien äußerst sachlich verlaufen ist.
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Rechtslage nach 2027 unsicher
Die geplante Installation von drei Windkraftanlagen in der Region ist ein zentrales Anliegen des Projekts. Für zwei der Anlagen kann die Stadt Penig eine Stellungnahme abgeben, jedoch liegt die endgültige Genehmigungsbefugnis nicht bei ihr.
Im Bereich der Reitsportanlage ist die Errichtung der dritten Windkraftanlage geplant, welche sich in einem Abstand von unter 1000 Metern zur Wohnbebauung befindet, konkret ca. 885 Meter. Die Genehmigung dieser Anlage hängt von der Zustimmung sowohl des Ortschaftsrats als auch des Stadtrats ab.
Es gibt keine Gewissheit darüber, ob die derzeitige Rechtslage nach 2027 bestehen bleibt. Allerdings ist es aufgrund der bundesweiten Ausbauziele eher unwahrscheinlich, dass sich daran etwas ändern wird.
Jährlicher Zufluss von 60-70 TEUR durch Investoren
Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 planen die Investoren, die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung zu nutzen. Dies würde jährlich etwa 60 bis 70 TEUR in die Stadtkasse spülen. Eine solche finanzielle Unterstützung könnte bedeutsame Projekte in der Region ermöglichen und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beitragen.
Windkraftanlagen: Details und Fragen werden besprochen
Der Ortschaftsrat Langensteinbach plant für den 17.10.2023 eine weitere Beratung zu diesem Thema einzuberufen. In dieser Sitzung werden weitere Details präsentiert und mögliche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger behandelt.
Windkraftanlagen in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf: Chance für wichtige regionale Projekte
Die potenzielle Errichtung von drei Windkraftanlagen in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf würde nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben, sondern auch finanzielle Vorteile für die Stadt Penig bringen. Durch die vorgesehene kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 2023 könnten jährlich etwa 60 bis 70 TEUR in die Stadtkasse fließen, was die Finanzierung wichtiger regionaler Projekte ermöglichen würde. Bürger haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen und weitere Informationen bei der bevorstehenden Beratung im Ortschaftsrat Langensteinbach am 17.10.2023 zu erhalten.