Keine Doppelbegünstigung: Steuerermäßigung oder Steuervorteile bei Handwerkerleistungen

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Die energetische Sanierung von Gebäuden gewinnt immer mehr an Bedeutung, insbesondere im Rahmen des Klimaschutzes. Zu den Maßnahmen gehören die Wärmedämmung, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Modernisierung von Heizungsanlagen. Diese Maßnahmen sind für Hausbesitzer besonders relevant aufgrund der verschärften Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, das von der Bundesregierung beschlossen wurde. Interessanterweise können die Kosten für den Austausch einer Heizungsanlage auch dann steuerlich begünstigt werden, wenn der Betrieb der alten Anlage eigentlich nicht mehr erlaubt ist.

Voraussetzungen für Steuerermäßigung bei Sanierungskosten

Um die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich geltend zu machen, können Hausbesitzer eine Steuerermäßigung von insgesamt 20 Prozent der Sanierungskosten beantragen. Dabei darf der Betrag, der abgesetzt werden kann, maximal 40.000 Euro betragen. Die Kosten müssen dabei auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren aufgeteilt werden. In den ersten beiden Jahren können jeweils sieben Prozent, also maximal 14.000 Euro, und im dritten Jahr sechs Prozent, also maximal 12.000 Euro, der Sanierungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von dieser Steuerermäßigung profitieren zu können.

Fachunternehmen bescheinigt: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen

Um von den Steuervorteilen für energetische Sanierungsmaßnahmen profitieren zu können, müssen Hausbesitzer eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorlegen. Diese Bescheinigung muss nach einem festgelegten Muster erstellt sein und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.

Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen, indem die Kosten für die energetische Sanierung bisher nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt wurden. Dadurch wird gewährleistet, dass Eigentümer keine doppelte steuerliche Unterstützung erhalten können.

Um die steuerlichen Vorteile der energetischen Sanierung nutzen zu können, dürfen für öffentlich geförderte Maßnahmen bisher keine zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen wie dem KfW-Förderprogramm gewährt worden sein. Diese Bedingung soll sicherstellen, dass die steuerliche Begünstigung nur einmal genutzt wird und es zu keiner Doppelförderung kommt.

Keine Begünstigung für öffentlich geförderte Sanierungen

Mieter haben ebenfalls die Möglichkeit, bei Handwerkerleistungen Steuern zu sparen. Sie können bis zu 20 Prozent der Kosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen. Dabei sind jedoch nur die Arbeitskosten förderfähig, wie beispielsweise Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Materialkosten und Neubaumaßnahmen sind von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen.

Um von der steuerlichen Begünstigung für Handwerkerleistungen profitieren zu können, müssen Hausbesitzer sicherstellen, dass sie eine Rechnung erhalten haben und dass die Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten nicht bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen können Hausbesitzer die steuerlichen Vorteile der Handwerkerleistungen nutzen.

Die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungen kann nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen in Anspruch genommen werden, bei denen bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gewährt wurden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die steuerlichen Vorteile gezielt für nicht-geförderte Sanierungsmaßnahmen genutzt werden können und es keine Doppelförderung gibt.

Steuern sparen: Nutzung verschiedener Steuervorteile bei Sanierungsmaßnahmen

Bei einer energetischen Sanierung können Hausbesitzer entweder die Steuerermäßigung für die Sanierungskosten oder die Steuervorteile für Handwerkerleistungen nutzen. Es ist jedoch nicht möglich, beide Vorteile für dieselbe Maßnahme zu beanspruchen. Wenn jedoch verschiedene Maßnahmen am eigenen Haus durchgeführt werden, wie zum Beispiel der Austausch der Heizungsanlage und zusätzliche Schornsteinfegerkosten, die nicht zur energetischen Sanierung gehören, können Eigentümer sowohl die Steuerermäßigung als auch die Begünstigungen für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen.

Hausbesitzer können durch Sanierungen tatsächlich Steuern sparen

Größere Sanierungsmaßnahmen wie der Einbau einer neuen Heizung ermöglichen Hausbesitzern erhebliche steuerliche Vorteile. Vor allem für selbstbewohnte Gebäude sind die neuen Regelungen interessant, da hier tatsächlich Steuern gespart werden können. Diese finanzielle Unterstützung kann dazu beitragen, dass mehr Hausbesitzer sich für energetische Sanierungen entscheiden und somit aktiv zum Klimaschutz beitragen. Die Möglichkeit, Steuern zu sparen, kann ein Anreiz sein, um umfangreichere Sanierungsprojekte anzugehen.

Die steuerlichen Vorteile für energetische Sanierungen bieten eine finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer und Mieter, um Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen zu fördern und langfristig Energiekosten zu senken.

Um die Kosten einer energetischen Sanierung zu senken, sollten Hausbesitzer die steuerlichen Vorteile in Betracht ziehen. Durch eine Steuerermäßigung und die Begünstigung von Handwerkerleistungen können finanzielle Einsparungen erzielt werden. Es ist jedoch wichtig, die Anforderungen für diese Steuervorteile zu erfüllen und die notwendigen Nachweise bereitzuhalten, um von den finanziellen Vorteilen profitieren zu können.

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