Der Bundeswirtschaftsminister hatte zunächst angekündigt, dass Ölheizungen ab 2026 verboten werden sollen. Doch es scheint, dass die Umsetzung dieser Maßnahme nicht so drastisch ausfallen wird, wie es zuerst den Anschein hatte.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Ölheizung verboten: Das Gebäudeenergiegesetz im Überblick
Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stößt auf Widerstand von verschiedenen Seiten. Die Pläne des Bundeswirtschaftsministers Habeck, fossile Brennstoffe zu verbieten und Deutschland klimafreundlicher zu machen, könnten für viele Menschen finanzielle Belastungen bedeuten.
Zusammenfassung des GEG-Konzeptpapiers
Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die ein Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 vorsah, hat für großes Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Angesichts der Tatsache, dass eine große Anzahl von Haushalten in Deutschland auf diese Heizarten angewiesen ist, wäre ein solches Verbot eine enorme Belastung für viele Menschen gewesen. Daher ist es verständlich, dass das Konzeptpapier nun überarbeitet wurde, um eine Lösung zu finden, die sowohl ökologisch sinnvoll als auch sozial verträglich ist.
Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?
Der Wirtschaftsminister hatte vorgeschlagen, ab 2024 den Einbau von Gas- und Ölheizungen zu verbieten. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der FDP abgelehnt, da sie den Grundsatz der Technologiefreiheit betont. Nun wird das Konzeptpapier angepasst, um eine Lösung zu finden, die die Bedenken beider Seiten berücksichtigt.
Das geplante Verbot von Ölheizungen sorgt für Diskussionen. Um unbillige Härtefälle zu vermeiden, wird das Gebäudeenergiegesetz entsprechend ausgestaltet. Dabei sollen auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Hauseigentümer müssen vorerst keine Heizungen einer bestimmten Art auswechseln. Trotzdem lohnt es sich, sich mit alternativen Heizmöglichkeiten auseinanderzusetzen, denn das Verbot von Ölheizungen wird wahrscheinlich in Zukunft kommen.
Im alten Gebäudeenergiegesetz, das im Jahr 2020 verabschiedet wurde, wurde bereits ein Verbot für Ölheizungen festgelegt. Demnach dürfen Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Ölheizungen, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine 30-jährige Nutzungsdauer. Ab dem Jahr 2024 werden Ölheizungen, die im Jahr 1994 in Betrieb genommen wurden, verboten. Diese Regelungen sind im §72 des Gebäudeenergiegesetzes nachzulesen.
Wie lange kann ich noch mit Öl heizen?
Ab 2024 sollen Ölheizungen in Deutschland verboten werden, während ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen für 2045 geplant ist. Bis dahin bleibt das Heizen mit Öl jedoch erlaubt. Der Neueinbau von Ölheizungen soll bis Ende 2023 möglich sein. Danach müssen diese mit regenerativen Energien kombiniert werden, die 65 Prozent der gewünschten Heizleistung erbringen sollen. Spitzenlasten können dann weiterhin über die Ölheizung abgefangen werden.
Die Einführung einer Austauschpflicht für Ölheizungen wird nicht umgesetzt, obwohl sie zuvor vom Wirtschaftsminister Habeck vorgeschlagen wurde. Stattdessen soll ein schrittweiser Übergang von alten Ölheizungen zu regenerativen Energien erfolgen.
Neue Heizarten erlaubt ab 2026
Ursprünglich plante Robert Habeck ein vollständiges Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2026, was einer Austauschpflicht gleichgekommen wäre. Doch aufgrund mangelnden Rückhalts seitens des Wirtschaftsministers änderte er sein Vorhaben dahingehend ab, dass ab 2024 keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basieren. Ab 2026 dürfen dann alle bisherigen Heizungen weiterbetrieben werden, allerdings nur in Kombination mit erneuerbaren Energien.
Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?
Der Betrieb von Ölheizungen wird nicht komplett verboten, sofern sie in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Viele dieser Heizungen sind bereits seit einigen Jahren im Einsatz und werden beispielsweise in Verbindung mit Photovoltaikanlagen genutzt. Dabei übernimmt die Anlage den Großteil der Heizleistung, während die Ölheizung lediglich für Spitzenlasten genutzt wird. Ab 2024 wird genau diese Funktionsweise für neu installierte Heizungen zur Pflicht, bestehende Ölheizungen dürfen weiterbetrieben werden.
- Bis Ende 2023: neu installierte und in Betrieb genommene Heizungen
- Ölheizungen, die ab 2024 installiert und mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung kombiniert werden
- Ölheizungen, die bisher ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben und nur repariert werden
Das Verbot betrifft ausschließlich den Einbau von Ölheizungen. Bestehende Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine Heizungshavarie auftritt und eine Reparatur nicht mehr möglich ist. In diesem Fall muss der Ölkessel komplett ausgetauscht werden und darf nur noch in Verbindung mit einem anderen Heizungssystem als Hybridheizung eingebaut werden.
Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?
Hauseigentümer, die eine veraltete Ölheizung besitzen, überlegen häufig, ob es sinnvoll ist, sie schnellstmöglich zu ersetzen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Eine neue Ölheizung wäre noch legal, ohne dass eine Kombination mit einer Hybridheizung erforderlich wäre. Allerdings sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um zu entscheiden, ob ein Austausch in 2023 sinnvoll ist.
Es ist wichtig zu wissen, dass die geplanten Änderungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur für neue Heizungsanlagen gelten werden. Defekte Ölheizungen können auch in den Jahren 2024 und 2027 repariert werden, ohne dass die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien angewendet werden muss. Besonders betroffen sind Hauseigentümer, deren Heizungen bereits älter sind und die in naher Zukunft ausgetauscht werden müssen.
Es ist zu beachten, dass die Installation einer neuen Ölheizung nicht innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden kann. Einige der benötigten Materialien haben lange Lieferzeiten, die bis zu zehn oder zwölf Monate betragen können. Die neuen Vorschriften nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten jedoch nicht ab dem Zeitpunkt der Beauftragung einer Maßnahme, sondern erst ab dem Beginn der Bauausführung. Wenn Sie also vor 2024 eine neue Ölheizung installieren möchten, sollten Sie schnell handeln. Experten raten jedoch davon ab, überstürzt zu handeln. Schließlich weiß niemand, was die Zukunft bringt, und es ist möglich, dass eine weitere Gesetzesänderung in einigen Jahren ein komplettes Verbot aller Ölheizungen nach sich zieht. Die Investition sollte daher sorgfältig geplant werden, da sie sich auch als Fehler erweisen kann. Verbraucherzentralen raten in jedem Fall davon ab, eine neue Ölheizung zu installieren, wenn es Alternativen in dem betreffenden Gebäude gibt. Der Grund dafür ist auch, dass der Preis von Öl in den kommenden Jahren weiter steigen wird.
Verbraucherschützer sehen eine Ausnahme darin, dass ältere Menschen oft keine Kredite von Banken erhalten, um ein neues Heizungssystem zu installieren. Aus diesem Grund kann der Einbau einer herkömmlichen Ölheizung für sie eine gute Option sein, um zu einem geringeren Preis eine zuverlässige Heizung zu bekommen, die für mindestens 20 Jahre funktioniert und beim Einbau weniger kostet als andere Alternativen wie die Wärmepumpe.
Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Hausbesitzer, ihre Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Allerdings darf eine Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, nicht mehr betrieben werden. Eine solche Einschränkung wird von Bezirksschornsteinfegern kontrolliert, die das Inbetriebnahmedatum überprüfen und angemessene Fristen für die Außerbetriebnahme und den Austausch der Heizung festlegen. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, drohen Strafen. Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor, nicht nur für den Einbau neuer Heizungen, sondern auch für die Einhaltung der Beschränkungen, die ab 2024 gelten. Die Einhaltung dieser neuen Regelungen wird voraussichtlich streng kontrolliert.