Steuerberaterin warnt: Konsequente Durchführung bei Verkauf an Familienangehörige

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In Deutschland gibt es viele Situationen, in denen nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Dabei spielen auch Steuervorteile eine wichtige Rolle. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Abschreibungsmöglichkeiten.

Immobilienverkauf an Kinder: Steuerfreie Abschreibungen ermöglichen

Bei der Übertragung langfristig vermieteter Wohnungen an die eigenen Kinder handelt es sich um ein häufig verwendetes Modell, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Auf diese Weise können die Kinder das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich geltend machen.

Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen werden im Steuerrecht unterschiedlich behandelt. Es ist von großer Bedeutung, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau überprüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt erneut, wie wichtig es ist, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erhalten.

Das Finanzamt deckte den Gestaltungsmissbrauch auf und verworf die steuerlichen Vorteile.

Nach Abschluss des Kaufvertrags schenkten die Eltern den Kindern den Kaufpreis. Diese Vorgehensweise wurde vom Finanzamt entdeckt und vom Gericht als Gestaltungsmissbrauch eingestuft. Die Richter waren der Ansicht, dass es sich nicht um einen Verkauf mit entgeltlicher Gegenleistung handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die übernehmenden Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Schulz stellt fest, dass die gewählte Gestaltung grundsätzlich positiv war, jedoch nicht vollständig durchgeführt wurde. Dennoch hatten die Kinder einen Vorteil: Sie konnten im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen und diese als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster macht deutlich, dass es bei Geschäften zwischen Angehörigen von großer Bedeutung ist, die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erlangen. Bei Gestaltungsmissbrauch werden die Steuervorteile nicht anerkannt und es können Nachteile für alle Beteiligten entstehen.

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