Fernwärme versus Wärmepumpe: Welche ist effizienter?

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Die bisherige Leitlinie der Bundesregierung bestand darin, den Einsatz von Gas und Öl durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen zu reduzieren. Aufgrund der Kontroverse um das Heizungsgesetz wurde nun jedoch eine alternative Strategie entwickelt: Der Ausbau des Fernwärmenetzes soll verstärkt vorangetrieben werden. Hauseigentümer stellen sich daher die Frage, ob diese neue Richtung für sie geeignet ist.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht großes Potenzial: Fernwärme als Alternative zu Wärmepumpen im klimafreundlichen Heizen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betont nach einem wichtigen Treffen mit Branchenvertretern und Verbänden in Berlin am 12. Juni, dass Fernwärme in Deutschland eine vielversprechende Alternative zu Wärmepumpen im Hinblick auf klimafreundliches Heizen darstellt. Er strebt an, dass jährlich 100.000 Häuser neu an Wärmenetze angeschlossen werden können.

Fernwärme ist eine Form der Wärmeversorgung, bei der die Wärmeenergie nicht direkt im Gebäude erzeugt wird, sondern von einem zentralen Kraft- oder Heizwerk in der Umgebung stammt. Dabei wird meistens Wasser erhitzt und anschließend über isolierte Rohrleitungen in die Wohnhäuser transportiert. In Deutschland nutzen derzeit etwa jede siebte Wohnung diese Form der Beheizung, wobei im Jahr 2020 die Gesamtlänge der Fernwärmetrassen mehr als 31.000 Kilometer betrug.

Energiewende im Gebäudesektor: Übergangsfrist für Öl- und Gasheizungen im GEG

Gemäß dem geplanten Gebeäudeenergiegesetz (GEG) wird eine spezielle Übergangsfrist vorgesehen, die in Kraft tritt, wenn eine bestehende Öl- oder Gasheizung ausfällt und die Gemeinde bereits eine Fernwärmeversorgung zugesagt hat. In diesem Fall sind Eigentümer verpflichtet, den Anschluss an das Fernwärmenetz bis spätestens Ende 2034 sicherzustellen. Bis dahin ist es ihnen erlaubt, ihre alte Heizungsanlage weiterhin zu nutzen. Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, wird eine kommunale Planung durchgeführt.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz, das vorsieht, dass Großstädte bis zum Ende des Jahres 2026 und kleinere Städte bis zum Ende des Jahres 2028 Wärmepläne erstellen müssen. Dieses Gesetz hat das Ziel, den Einsatz von Wärmeenergie in städtischen Gebieten effizienter zu gestalten und den Übergang zu nachhaltigen Heizungssystemen zu fördern.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), hat Bedenken bezüglich der Verbindung von Fernwärme und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geäußert. Er betonte, dass die aktuellen Pläne in entgegengesetzte Richtungen zielen und somit keine reibungslose Umsetzung gewährleisten. Vor einer gesetzlichen Verpflichtung für Vermieter, ein bestimmtes Heizungssystem zu installieren, sollte zunächst geklärt werden, ob mittelfristig eine Anbindung des Quartiers an ein Fernwärmenetz geplant ist. Er schlägt vor, dass die GEG-Verpflichtungen erst dann gesetzlich wirksam werden sollten, wenn die Fernwärmeplanung abgeschlossen ist.

Kritik durch Wohnungswirtschaft: Klimaschutzmaßnahmen als Mogelpackung entlarvt

In Bezug auf die Entwicklung der Fernwärme betonte Habeck, dass auch „attraktive Preise“ eine wichtige Rolle spielen, um sie zu einer echten Alternative zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung insbesondere auf die Steigerung der Transparenz. Geywitz betonte, dass eine verlässliche Kalkulation erforderlich ist, um den Preis für die Wärmelieferung nachvollziehbar zu machen.

Eine Möglichkeit, die Preise im Fernwärmenetz fairer zu gestalten, besteht darin, den Wettbewerb zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, ihre Energie einzuspeisen. Dies würde den Betreibern, die derzeit aufgrund ihres Monopols Preise festlegen können, entgegenwirken und zu einem transparenteren und wettbewerbsorientierten Markt führen.

Soziale Vermieter haben wiederholt ihre Besorgnis über die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Preisermittlung geäußert. Angesichts intransparenter Preisgestaltungen für ein Produkt, das von einer bedeutenden Anzahl deutscher Haushalte erworben werden soll, ist ein unmittelbares Eingreifen dringend erforderlich. Herr Breitner plädierte daher für die Einrichtung einer unabhängigen, bundesweit agierenden Behörde, die kontinuierlich die Preise für Fernwärme überwacht, kontrolliert und bei Fehlverhalten zugunsten der Verbraucher umgehend einschreitet.

Der Vorsitzende des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) zieht angesichts der aktuellen und zukünftigen Situation der Fernwärme eine ernüchternde Bilanz: Die Verwendung von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdgas und Öl prägt bisher das Fernwärmesystem, wodurch es in erster Linie als eine Art Scheinlösung im Klimaschutz erscheint.

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