Betreiber von KWK-Anlagen müssen ab 2024 mit neuen Regelungen im Energiesteuergesetz rechnen, die erhebliche Auswirkungen haben. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Laut dem BHKW-Infozentrum sind die Folgen dieser Änderung weitreichend.
Auswirkungen des Auslaufens der Steuerentlastung auf die KWK-Branche
Gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG haben Betreiber von KWK-Anlagen trotz des Auslaufens der vollständigen Steuerentlastung die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung zu nutzen. Diese Regelung betrifft nicht nur den Einsatz von Erdgas, sondern auch andere Brenn- und Kraftstoffe, bei denen der Unterschied zwischen teilweiser und vollständiger Energiesteuer-Entlastung erheblich sein kann.
Beachtung der neuen Regelungen für bereits existierende KWK-Anlagen
Die Neuregelung im Energiesteuergesetz betrifft nicht nur zukünftige KWK-Anlagen, sondern auch bereits existierende Anlagen. Das bedeutet, dass auch Betreiber älterer KWK-Anlagen die neuen Regelungen beachten und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.
Auslaufen der Steuerentlastung stellt Betreiber von KWK-Anlagen vor Probleme
Die Neuregelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben weitreichende Folgen für die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen, wodurch Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung nutzen müssen. Es ist wichtig, mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen zu berücksichtigen. Auch bestehende KWK-Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, sind von den neuen Regelungen betroffen. Die KWK-Branche sieht sich vor neuen Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt.