Im Zuge der 96. JuMiKo in Bayern haben BRAK und Landesrechtsanwaltskammern die Risiken einer bayerischen Gesetzesinitiative zum Rechtsdienstleistungsgesetz hervorgehoben. Sie befürchten, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Dienstleister wesentliche berufsrechtliche Vorgaben nicht einhalten und ihre wirtschaftlichen Interessen vor Mandanteninteressen setzen. Ohne unabhängige anwaltliche Betreuung entstünden Interessenkonflikte, und Verbraucherinnen sowie Verbraucher wären schutzlos gegenüber willkürlicher Kostenzuschussablehnung. Diese Situation untergräbt das Selbstbestimmungsrecht der Mandantinnen und Mandanten und schwächt die grundlegenden Verbraucherrechte erheblich.
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Kammern fordern Bundesrat auf dringende Abweisung der RDG-Änderungsvorschläge jetzt
Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte am 6. November 2025 im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern den vorgelegten Entwurf zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes als unzulässige Aushöhlung der anwaltlichen Unabhängigkeit. Sie warnt, dass ohne standesrechtliche Aufsicht Rechtsschutzversicherer Mandanteninteressen durch Kostenerwägungen ersetzen könnten. Zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine klare Ablehnung auf Bundesebene, um die bewährten berufsrechtlichen Grundsätze und den Verbraucherschutz nachhaltig zu sichern.
Standesrechtliche Pflichten fehlen bei gewinnorientierten Versicherern dauerhaft und vollständig
Die wirtschaftliche Ausrichtung von Rechtsschutzversicherern auf Ertragssteigerung und Kostenminimierung steht im Widerspruch zu einer unparteiischen, mandantenorientierten Rechtsberatung. Würde eine Versicherung selbst Rechtsdienstleistungen erbringen, wären Interessenkonflikte unvermeidbar. Versicherte hätten keine Möglichkeit, diese Zielkonflikte zu erkennen, da Versicherer nicht verpflichtet sind, ökonomische Motive offenzulegen. Darüber hinaus fehlt eine unabhängige Instanz, die Kostenentscheidungen überwacht und den Schutz der Verbraucherinteressen gewährleistet.
Mandantenschutz erfordert unabhängigen Rechtsdienst, nicht gewinnorientierte Versicherungsberater als Ersatz
Anwältinnen und Anwälte berichten, dass Rechtsschutzversicherer in der Praxis öfters anfangs ausgesprochenen Deckungszusage zurückziehen oder erst nach intensiver Prüfung gewähren. Mandantinnen und Mandanten bleiben ohne juristischen Beistand oft auf eigenen Kosten sitzen. Erst durch hartnäckiges juristisches Vorgehen und gerichtliche Klärung wird die vertraglich zugesicherte Kostenübernahme sichergestellt. Überträgt man Beratungsaufgaben direkt an Versicherer, gehen essentielle Schutz- und Kontrollmechanismen gegen willkürliche Leistungsverweigerungen verloren insbesondere bei strittigen Zivilrechtsstreitigkeiten mit unvorhersehbaren Schadenssumme und Prozesskosten.
Ohne berufsrechtliche Auflagen fehlt Verlässlichkeit und Schutz in Beratung
Die geplante Reform in Bayern verkennt die zentrale Rolle berufsrechtlicher Vorschriften, die einen freien und neutralen Zugang zur juristischen Beratung sicherstellen. Standesrecht und Haftungsnormen binden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an eine mandantenorientierte Arbeitsweise und verbieten Interessenkonflikte. Ohne diesen rechtlichen Schutz sind Verbraucher schutzlos gegenüber wirtschaftlich motivierten Einflüssen und willkürlichen Verweigerungen von Leistungen. Nur das anwaltliche Berufsrecht garantiert eine hohe Beratungsqualität, Transparenz und das notwendige Vertrauen in den Rechtsstaat.
Mandanten verlieren Schutzrechte durch eigennützige Versicherungsberatung ohne wirksamen Kontrolle
Die Pläne Bayerns, Rechtsschutzversicherern eigene Rechtsdienstleistungen zu ermöglichen, kritisiert Dr. Ulrich Wessels als versteckte Unterstützung für Versicherungsunternehmen zulasten der Mandantschaft. Er weist darauf hin, dass eine nominelle Trennung zwischen Deckungsprüfung und juristischem Service in der Praxis wirkungslos bleibe. Versicherer verfolge weiter strikt ihre gewinnorientierte Strategie und setze damit die Interessen ihrer Kunden hintenan, was das Prinzip einer unabhängigen Rechtsberatung faktisch aushebele.
Unabhängige Anwälte gewährleisten unparteiische Beratung und wirksamen nachdrücklichen Mandantenschutz
Durch den unmissverständlichen Widerstand der BRAK und der Landesrechtsanwaltskammern bleibt die anwaltliche Berufsautonomie unangetastet und die unabhängige Rechtsberatung gesichert. Mandantinnen und Mandanten profitieren von umfassender Transparenz in Beratungsprozessen, fachlicher Neutralität und sicherer Kostenübernahme. Vorgegebene Kontrollmechanismen gewährleisten Schutz vor willkürlichen Verweigerungen. Strikte befolgt berufsrechtliche Pflichten garantieren ein dauerhaft hohes Qualitätsniveau. Dieses gemeinsame Engagement der Standesvertretungen bewahrt das Vertrauen in eine unparteiische und professionelle Rechtsberatung und verhindert ökonomische Fehlanreize.

