Riester-Rente: Guthaben für energetische Sanierung einsetzen – was beachtet werden muss

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Die Riester-Rente stellt eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter dar und bietet Riester-Sparern die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben nicht nur als Rente, sondern auch für Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wohnsituation einzusetzen. Der Wohn-Riester ermöglicht es den Rentnern, ihr Kapital für energetische Sanierungen wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch sowie Heizungsanlagen zu nutzen. Durch diese Option können sie ihre Wohnqualität im Alter erhöhen und von den Vorteilen einer energetisch optimierten Immobilie profitieren.

Energetische Sanierung mit Riester-Guthaben ab 2024 möglich

Seit dem Jahr 2024 können Riester-Sparer ihr angespartes Kapital für energetische Sanierungsmaßnahmen verwenden. Dazu gehören beispielsweise Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen und der Einbau energiesparender Lüftungssysteme. Auch der Einbau digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung ist möglich, sofern sie älter als zwei Jahre sind.

Wer Riester-Sparer ist und seine Immobilie energetisch sanieren möchte, kann hierfür das angesparte Riester-Guthaben verwenden. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Immobilie muss selbst bewohnt werden und der Riester-Rentner darf sich noch nicht in der Auszahlungsphase seines Vertrags befinden. Zudem muss ausreichend Kapital vorhanden sein. Die Mindestentnahmesumme für die energetische Sanierung beträgt 6000 Euro für Eigentümer, die ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft haben, und 20.000 Euro für alle anderen Fälle.

Wenn Förderungen von der KfW oder dem BAFA beantragt werden, ist es nicht möglich, das Riester-Guthaben zu verwenden. Dies gilt auch für steuerliche Förderungen.

Um das Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag auszahlen zu lassen, musst du einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. In diesem Antrag musst du verschiedene Nachweise erbringen, wie zum Beispiel einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die energetische Sanierungsmaßnahme. Zusätzlich musst du nachweisen, dass die Maßnahme den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Hierfür ist ein Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters erforderlich. Beachte jedoch, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung der staatlichen Förderung kommen.

Es ist von Bedeutung zu beachten, dass das Riester-Guthaben zum Zeitpunkt der Auszahlung möglicherweise niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge und der gewährten Zulagen. Riester-Verträge unterliegen in der Rentenphase immer der Steuerpflicht, unabhängig davon, ob das Geld bereits in die Immobilie investiert wurde. Das investierte Riester-Guthaben wird im Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit einem fiktiven Zinssatz von zwei Prozent verzinst. Bei Rentenbeginn erhält der Wohn-Riester-Nutzer eine Benachrichtigung über den zu versteuernden Betrag gemäß dem Wohnförderkonto.

Mit Wohn-Riester haben Teilnehmer die Möglichkeit, das angesparte Guthaben für eine energetische Sanierung einzusetzen und dadurch die Wohnsituation nachhaltig zu verbessern. Durch Maßnahmen wie Wärmedämmung und den Austausch von Fenstern und Türen kann der Energieverbrauch reduziert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und eventuelle Förderungsbeschränkungen zu informieren.

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