Mieter sollten Mietvertrag auf Regelungen für Balkonkraftwerke prüfen

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Angesichts der hohen Strompreise und des wachsenden Bewusstseins für Nachhaltigkeit überlegen immer mehr Menschen, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die gute Nachricht ist, dass dafür keine spezielle Photovoltaikversicherung benötigt wird. Die Hausratversicherung, die viele bereits haben, reicht aus, um solche Balkonkraftwerke abzusichern. Dies wurde von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, bestätigt.

Hausratversicherung bietet Schutz für Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen

Für alle, die eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon installieren möchten, gibt es gute Neuigkeiten: Eine spezielle Photovoltaikversicherung ist nicht erforderlich. Laut Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), reicht die bereits vorhandene Hausratversicherung aus. Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat der GDV die Musterbedingungen der Hausratversicherung erweitert, sodass Kunden mit Balkonkraftwerken von einer unkomplizierten Mitversicherung profitieren können.

Besitzer von Balkonkraftwerken sollten ihren Hausratversicherer kontaktieren und ihren bestehenden Vertrag überprüfen, um sicherzustellen, dass das Balkonkraftwerk und der übrige Hausrat ausreichend versichert sind. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abzudecken. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen auf dem Dach benötigen Balkonkraftwerke keine eigenständigen Versicherungspolicen.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Absicherung von Mini-Solaranlagen und bietet Schutz bei Schäden, die durch ein abbrechendes Modul während eines Sturms am Balkon der Nachbarn entstehen.

Mieter sollten vor der Montage eines Balkonkraftwerks ihren Mietvertrag auf mögliche Bestimmungen in Bezug auf solche Anlagen überprüfen. Es ist ratsam, den Vermieter zu kontaktieren und um die Erlaubnis für die Installation des Balkonkraftwerks zu ersuchen. Bei der Anbringung der Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer ist normalerweise die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Seit Jahresbeginn werden Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert. Das bedeutet, dass beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt, was die Anschaffungskosten reduziert. Zusätzlich gibt es zahlreiche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Um diese Vorteile nutzen zu können, sollten Interessierte sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren und die erforderlichen Anträge stellen.

Um ihre Solaranlage zu versichern, können Immobilienbesitzer entweder die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung wählen. Beide Optionen bieten umfangreichen Schutz vor verschiedenen Schadensarten, darunter Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den Abschluss der richtigen Versicherung können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens angemessen geschützt ist.

Hausratversicherung deckt Schäden an Mini-Photovoltaikanlagen umfassend ab

  • Mini-Photovoltaikanlagen sind in der Hausratversicherung eingeschlossen, sodass keine zusätzliche Versicherung erforderlich ist
  • Die Hausratversicherung bietet mit den neuen Musterbedingungen eine einfache Absicherung für Balkonkraftwerke
  • Mit einer Hausratversicherung sind Mini-Photovoltaikanlagen gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge abgesichert
  • Wenn eine Mini-Solaranlage Schäden bei Nachbarn verursacht, greift die private Haftpflichtversicherung ein
  • Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter sicherstellen, dass ihr Mietvertrag dies erlaubt
  • Seit Anfang des Jahres gibt es steuerliche Förderung für Mini-Photovoltaikanlagen und viele Programme, die den Kauf finanziell unterstützen
  • Wenn Immobilienbesitzer ihre Solaranlage absichern möchten, können sie dies entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung tun. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz gegen Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren

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