Das neue Heizungsrecht schafft Gewinner und Verlierer: Das GModG kann ausgerechnet die falschen Eigentümer zum Warten verleiten

0

Seit Ende Juli gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (kurz GModG). Die frühere 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen. Doch Vorsicht: Was rechtlich möglich ist, kann wirtschaftlich trotzdem die falsche Entscheidung sein. André Heid, Energieberater und Geschäftsführer der Heid-Energieberatung, ordnet fünf typische Eigentümerfälle ein.

Fall 1: Alte Gasheizung, aber niedrige Kosten.

Die Anlage ist über 30 Jahre alt, funktioniert zuverlässig und der Verbrauch ist überschaubar. Muss dieser Eigentümer überhaupt handeln?

Heid: Wichtig vorweg: Allein das Alter ist kein Grund, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen. Die pauschale Austauschpflicht für bestimmte mehr als 30 Jahre alte Heizkessel ist mit dem GModG entfallen. Für die Entscheidung sind deshalb neben Alter und Zustand der Anlage auch aktuelle Regeln zum Heizungstausch relevant. Wessen Anlage zuverlässig läuft, kann wirtschaftlich durchaus noch Zeit haben. Ich würde aber nicht erst bei einem Totalausfall anfangen zu planen. Dann fehlt für eine gute Systementscheidung oft genau die Zeit, die man vorher gehabt hätte.

Fall 2: Hoher Gasverbrauch und sanierungsbedürftiges Haus.

Die Bestandsheizung verursacht hohe laufende Kosten. Lohnt sich der sofortige Austausch oder sollte zuerst gedämmt werden?

Heid: Wenn Dach, Fassade oder Fenster ohnehin kurzfristig gemacht werden sollen, verändert das die Heizlast und damit auch die passende Dimensionierung der neuen Anlage. Dann ist es sinnvoll, diese Schritte zusammen zu planen. Daraus folgt aber nicht, dass jedes ältere Haus erst komplett saniert werden muss. Ein guter Prüfpunkt ist die benötigte Vorlauftemperatur. Viele Bestandsgebäude lassen sich mit Wärmepumpen effizient beheizen, wenn an kalten Tagen etwa 55 Grad oder weniger ausreichen. Manchmal genügen einzelne größere Heizkörper oder gezielte Dämmmaßnahmen. Wichtig ist, dort anzusetzen, wo sich Wärmebedarf und Heizsystem tatsächlich beeinflussen.

Fall 3: Wärmepumpe wäre technisch möglich.

Das Haus hat bereits gute Heizflächen und einen moderaten Wärmebedarf. Trotzdem möchte der Eigentümer seine alte Gasheizung weiter nutzen. Wann kann genau diese Entscheidung zum finanziellen Nachteil werden?

Heid: Bei einem bereits geeigneten Gebäude ist Warten nicht automatisch Sparen. Der Eigentümer verschiebt zwar die Investition, bezahlt aber weiterhin Gas und trägt das Risiko größerer Reparaturen. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen schrittweise weniger großzügig. Wer ohnehin davon ausgeht, in einigen Jahren auf eine Wärmepumpe umzusteigen, sollte deshalb ausrechnen, was das Warten wirklich kostet. Gerade Häuser mit niedriger Vorlauftemperatur und passenden Heizflächen sind die Fälle, bei denen ein früher Wechsel technisch vergleichsweise unkompliziert sein kann. Wer hier nur auf das Funktionieren der alten Anlage schaut, blendet einen Teil der Rechnung aus.

Fall 4: Eigentümer wartet auf günstigere Technik oder bessere Förderung.

Die alte Heizung funktioniert noch, ein Austausch wird bewusst verschoben. Was kann durch sinkende Förderung, Reparaturen und laufende Energiekosten gewonnen oder verloren werden?

Heid: Ja, auf günstigere Technik zu warten, kann aufgehen. Es ist aber eine Wette. Bei der Förderung kennen wir zumindest einen Teil der Entwicklung bereits: Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird schrittweise reduziert. Dem möglichen Preisrückgang einer Wärmepumpe stehen, wie vorhin kurz erwähnt, bekannte Förderverluste und unbekannte Reparatur- und Energiekosten gegenüber. Hinzu kommt: Ein ungeplanter Heizungsausfall verschlechtert die Verhandlungsposition gegenüber Handwerkern.

Fall 5: Neue Gasheizung statt Systemwechsel.

Der Eigentümer möchte möglichst wenig investieren und nochmals eine fossile Heizung einbauen. Ist die kurzfristig günstigere Lösung angesichts künftiger Brennstoffvorgaben und CO₂-Kosten tatsächlich wirtschaftlicher?

Heid: Eine neue Gasheizung kann beim Kauf günstiger sein. Das sagt aber wenig über die Kosten der nächsten 15 oder 20 Jahre. Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten ab 2029 steigende Vorgaben für klimafreundlichere Brennstoffe: zunächst zehn Prozent, ab 2030 15 Prozent, 2035 30 Prozent und 2040 60 Prozent. Dazu kommt die CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe. Wie sich Gas, Biomethan oder andere Brennstoffe preislich entwickeln, kann heute niemand seriös vorhersagen. Wer nur die Investitionskosten nebeneinanderstellt, vergleicht zwei Heizungen nicht vollständig. Sinnvoller sind mehrere Betriebskostenszenarien über die geplante Nutzungsdauer.

—

Fazit:

Die fünf Fälle zeigen, dass sich die Heizungswahl nicht auf Alter, Anschaffungspreis oder einen einzelnen Förderwert reduzieren lässt. Entscheidend ist, wie Gebäudezustand, Heizlast, geplante Sanierungen und laufende Kosten zusammenspielen. Eine unabhängige Beratung zur Heizungswahl kann diese Faktoren gebäudebezogen zusammenführen und die technische sowie wirtschaftliche Eignung verschiedener Systeme vergleichen.

Vielen Dank für die Einschätzung, Herr Heid!

Lassen Sie eine Antwort hier